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Antwort des Bundespräsidialamtes Sie haben mit Ihren Ausführungen zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs und des Schutzes des ungeborenen Lebens Probleme berührt, die auch dem Bundespräsidenten wichtig sind. Was die derzeitige, an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierte Gesetzeslage betrifft, darf diese nicht dahin verstanden werden, dass darin etwas eine moralisch-ethische Billigung der Tötung menschlichen Lebens liegt. Die geltenden Bestimmungen sind von den nur ihrem Gewissen verantwortlichen Mitgliedern des Deutschen Bundestages nach langer und gründlicher Debatte verabschiedet worden. Sie sind das Ergebnis des ernsthaften Bemühens, unter Abwägung aller wiederstreitenden Positionen einen rechtlichen und ethisch-moralischen Konsens in dieser Frage zu erzielen. Dem hat auch der Bundespräsident - schon aufgrund der Art und Grenzen seines Amtes - Achtung zu zollen, und zwar unabhängig von seiner persönlichen Einstellung oder seiner christlichen Grundhaltung. Unabhängig davon, wie der Gesetzgeber diese Fragen geregelt hat: Niemand kann einer Frau die Entscheidungen abnehmen, die sie nur vor ihrem Gewissen und Gott verantworten kann. Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist seit langer Zeit in der öffentlichen und politischen Diskussion. Diese Auseinandersetzung um zentrale ethische Fragen verfolgt der Bundespräsident mit großer Aufmerksamkeit. Er wird auch künftig nach seinen Kräften dazu beitragen, die Grundwerte unserer Gesellschaft zu wahren, zu denen an ersten Stelle der Schutz des menschlichen Lebens gehört. Ob ich Sie dennoch um Verständnis dafür bitten darf, dass der Bundespräsident sich mit Blick auf seine verfassungsrechtliche Stellung nicht in die inhaltliche Diskussion um "donum vitae" einschalten möchte? Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für Ihre Arbeit Anne Gidion
dazu:
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Last update: 15. März 2002 14:09