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aus Theologisches, März 2001 Heinrich Krone Antwort an Frau Maria Geiss-Wittmann, Vorsitzende von Donum Vitae in Bayern e.V. Sehr geehrte Frau Geiss-Wittmann! Hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 22- Dez. 2000. Da Sie mich vermutlich nicht persönlich kennen, darf ich mich kurz vorstellen. Ich habe hier in Bamberg über 27 Jahre eine der größten Frauenkliniken der Bundesrepublik mit ca. 2800 Geburten jährlich geleitet und befinde mich seit einigen Jahren im Ruhestand. Ich habe eine Familie mit sechs Kindern und 16 Enkelkindern. Das Thema „Schwangerschaftsabbruch" hat mich mein ganzes berufliches Leben begleitet und beschäftigt. Es mangelt mir nicht an der nötigen Erfahrung. Sie haben mich gebeten für Donum Vitae zu spenden. Ihrer Bitte kann ich nicht nachkommen, da ich andere Beratungsinitiativen unterstütze, die mir von ihrem Konzept her klarer und wirksamer erscheinen. Doch möchte ich Ihren Brief nicht unbeantwortet lassen. Erlauben Sie nur bitte einige kritische Gedanken zu äußern. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach dem derzeitigen Strafgesetz vom 21. August 1995 zwar rechtswidrig. bleibt aber nach einer Pflichtberatung mit Ausstellung eines Beratungsnachweises straffrei. Das begreife, wer kann! Dieses Gesetz ist ein Unrechtsgesetz, das man Insbesondere als katholischer Christ nicht tolerieren kann, wenn auch einige CDU-Politiker im Bundestag leider dem zugestimmt haben. In seiner praktischen Handhabung stellt dieses Gesetz letztlich nichts anderes dar als eine Fristenregelung mit Beratungspflicht. Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird daher nach den bisher vorliegenden Erfahrungen zunehmend mehr zu einer Formalität und dient nicht dem Lebensschutz des ungeborenen Kindes. Aus meiner eigenen 40-jährigen Berufserfahrung kann ich bestätigen, dass der weitaus größte Teil der Frauen, die sich mit dem Gedanken eines Schwangerschaftsabbruchs tragen, auf eine Beratung gar keinen Wert legt, sondern lediglich den Beratungsschein verlangt, um damit straffrei abtreiben zu lassen. Wenn insbesondere von Vertretern von Donum Vitae immer wieder behauptet wird, dass die Frauen nur dann zur Beratung kommen würden, wenn sie einen Beratungsschein erhalten, so wird diese oben genannte Erfahrungstatsache hierdurch nur bestätigt. ich habe nichts gegen eine gute Beratung, Diese kommt aber nur für einige wenige unentschlossene Frauen in Frage; und gerade diese Frauen benötigen dann keine Bescheinigung der Beratung, wenn diese wirklich gut und erfolgreich war, genau so wenig, wie man nach einem Beichtgespräch eine Bescheinigung darüber benötigt, dass dieses statt gefunden hat. Der Beratungsschein dient ausschließlich zur straffreien Abtreibung. Zweifellos kann eilte Beratung in Einzelfällen eine gewisse Chance bieten, das Leben des ungeborenen Kindes zu retten, sie wird aber nur in wenigen Fällen erfolgreich sein können. Das zeigt die Erfahrung. Noch fehlt eine exakte Statistik über den Erfolg oder Misserfolg der Beratungspraxis, da auf diese von Seiten des Gesetzgebers kein Wert gelegt wird, aber nur durch eine entsprechende Statistik der Erfolg einer Beratung bewiesen werden kann. Die entscheidende Frage ist, ob unser staatliches Beratungskonzept wirklich verantwortbar ist und von uns Christen mitgetragen und praktiziert werden kann. Das derzeitige Konzept erweckt den Eindruck, als sei jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, tatsächlich vorher beraten wordern, obwohl dies sehr häufig nicht zutrifft, und somit viele Beratungsscheine eine vom Staat „erzwungene Lüge" sind. Der entscheidende Einwand gegen das so hochgelobte Beratungskonzept ist der, dass hierdurch Hilfe zum Leben und Beihilfe zum Töten untrennbar miteinander verwoben sind, und dass diejenigen, die das Leben der ungeborenen Kinder retten möchten, gezwungen sind, an deren Tötung mitzuwirken Die Ausstellung eines Beratungsscheines ist juristisch gesprochen eine Beihilfe zur Tötung des ungeborenen Kindes im Mutterleib. An dieser Tatsache gibt es nichts zu beschönigen. Auch wird durch dieses Konzept das zunehmende Unrechtsbewusstsein, das eine wichtige Grundbedingung eines Jeden Lebensrechtsschutzes ist, im Denken und Empfinden der Bevölkerung nicht nur weiter abgeschwächt, sondern geradezu zerstört. Wer die Wurde und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens an seinem Beginn missachtet, hat auch keine Bedenken, dies am Ende des menschlichen Lebens zu tun, wie es jetzt in erschreckender Weise in Holland geschieht. Der Staat hatte bisher die Katholische Kirche in Deutschland, die mit ihren caritativen Einrichtungen seit vielen Jahren auch in der Schwangerenberatung tätig ist, als Schutzmantel für sein rechtswidriges Gesetz benutzt. Die Kirche nahm somit für den Staat eine angenehme Alibifunktion wahr; und es besteht der begründete Verdacht, dass sich der Staat mit der Einbindung der Kirche in dieses Unrechtsgesetz moralisch absichern wollte. Mit der Gründung von Donum Vitae laufen Sie jetzt Gefahr, dem Staat gegenüber die gleiche Rolle wie die Kirche zu spielen. Die deutschen Bischöfe hatten sich ahnungslos auf die Neuregelung dieses - wie es so schön heißt - Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vom 21. August 1995 eingelassen und sich somit in eine schwerwiegende innerkirchliche Problemlage gebracht. Schon vor über fünf Jahren hatte ich in verschiedenen Vorträgen darauf hingewiesen, dass wegen des Lebensschutzmangels dieses Gesetzes der Katholischen Kirche eine Mit-Wirkung ihrer Beratungsstellen im System der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung nicht empfohlen werden kann, da die Kirche sonst eine Mitverantwortung für das Unrechtssystem im ganzen tragen und weiter an Glaubwürdigkeit verlieren würde. Und genau so ist es dann ja auch gekommen . Dieses Dilemma wird schwerwiegende Folgen für die Glaubwürdigkeit der Katholischer Kirche in Deutschland haben. Ihrer Verantwortung auf diesem Gebiet wird die Kirche nur gerecht, wenn sie die zukünftig in eigener Regie durchführt. Der viel zitierte Beratungsschein erlaubt 98 der schwangeren Frau das Kind im Mutterleib straffrei Töten zu lassen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1995 ist die Zahl der statistisch erfassen Schwangerschaftsabbrüche nach Beratung mit Ausstellung eines Scheines kontinuierlich (von geringen Schwankungen abgesehen) gestiegen und liegt derzeit bei über 130 000 Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr, wobei noch eine beachtliche, fast ebenso große Dunkelziffer hinzukommt. Diese Zahlen dürften Ihnen bekannt sein. Somit führt das Ausstellen eines Beratungsscheines offensichtlich nicht zu einem besseren Schutz des Kindes im Mutterleib. Auch die Behauptung. dass durch die Ausstellung eines Beratungsscheines in katholischen Beratungsstellen mehr Kinder gerettet werden können, als wenn kein Schein ausgestellt wird, ist eine reine Vermutung, die nicht bewiesen ist. Legen Sie doch bitte Ihre Zahlen auf den Tisch. Das umstrittene Beratungskonzept mit Scheinvergabe ist keine Lösung des Problems und muss als gescheitert angesehen werden. Hier ist der Gesetzgeber an seine Nachverbesserungspflicht zu erinnern, die ihm das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 28. Mai 1993 aufgegeben hat. Auf Grund der fehlenden, deutlichen Kennzeichnung der Tötung als Unrecht hat das Gesetz zu einem zunehmenden Verfall des Unrechtsbewusstseins im Denken der Bevölkerung geführt. Somit wird im Bewußtsein vieler Menschen der Abbruch einer Schwangerschaft nach bescheinigter Beratung inzwischen weithin für erlaubt gehalten. Die Beratung ist - wie bereits gesagt - somit zur bloßen Formalität verkommen und dient nicht dem Lebensschutz des ungeborenen Kindes. Ziel des Gesetzes ist vielmehr die freie Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz der Frau. Und es ist geradezu ungeheuerlich, dass der Staat mit seinem Gesetz nur die tötungsoffene Konfliktberatung unterstützt und auch noch vorschreibt. Der Beratungsscnein stellt der Tendenz nach und auch in seinen rechtlichen Folgen die Tötungsentscheidung der schwangeren Frau auf die Stufe einer achtenswerten Gewissensentscheidung und trägt damit zu einem weiteren Verlust des Unrechtsbewusstseins bei. Und nun noch eine Bemerkung zum Gewissen Ich empfinde es geradezu als peinlich, wenn vor Vertretern von Donum Vitae wie in Ihrem Brief und auch von Bischof Kamphaus immer wieder das Wort „Gewissen" verwendet wird. Mit diesem Wort sollten wir sehr behutsam und zurückhaltend umgehen, denn das Gewissen ist die innerste und nicht weiter begründbare Erfahrung des Menschen, in der er seiner Freiheit und Verantwortung gewiss wird aus eigenem Willen sein Tun zu entscheiden. Wir haben uns daher nicht - wie Sie schreiben - vor unserem Gewissen zu verantworten, sondern mit unserem Gewissen vor Gott zu verantworten. Ohne Bildung des Gewissens können wir uns nicht auf unser Gewissen berufen. In Anbetracht des bisher Gesagten halte ich die von katholischen Laien angeregte Initiative (Donum Vitae) mit dem Ziel die Sohwangerschaftskonfliktbaratung in kirchlich unabhängigen Beratungsstellen nach staatlichen Recht, d.h. mit Ausstellung eines Beratungsscheines fortzuführen, für unangebracht. Durch das Unternehmen Donum Vitae wird die Zahl der Abtreibungen keinesfalls verringert. Vielmehr trägt diese Laieninitiative weiterhin zu einer Zerstörung des Unrechtsbewusstseins in der Bevölkerung bei und führt zu einer weiteren Verwirrung und Verirrung unter den deutschen Katholiken. Auch wird hierdurch ein Keil zwischen die Bischöfe und die Gläubigen getrieben. Leider ist es schon so weit gekommen und ich habe es selbst erlebt, dass derjenige der sich mit der derzeitigen Praxis das Schwangerschaftsabbuchs nicht abfinden will und etwas gegen Donum Vitae sagt, selbst innerhalb der Kirche von seinen Mitchristen als antiquierter Fundamentalist beschimpft und ausgegrenzt wird. Warum hört man so wenig das Wort „Adoption?" Auch Adoptionen und die anonyme Abgabe neugeborener Kinder mit Hilfe der sog. Babyklappe („Aktion Moses") könnten zur Linderung des Problems beitragen. Nur eine Kultur des Lebens, wie Papst Johannes Paul II. sagt, kann unsere Gesellschaft aus ihrer verhängnisvollen Situation herausfahren. Wir brauchen eine offene Auseinandersetzung mit dem System und eine sachliche und unverblümte Klarstellung der Zusammenhänge. Nur so kann es gelingen, den Gesetzgeber dazu zu bewegen, einer Pflicht nachzukommen, für der gebotenen Rechtsschutz ungeborener Kinder zu sorgen und das weitgehend zerstörte Bewusstsein für Recht und Unrecht wieder herzustellen. Das Unternehmen Donum Vitae zeigt, wie weit wir katholischen Christen in Deutschland von dieser Einsicht noch entfernt sind. Wer wirksam Leben retten will, muss bei der christlichen Erziehung der Jugend beginnen und darf sich nicht einbilden. durch nachträgliche Beratung in Notsituationen noch viel retten zu können. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. H. A. Krone, Bamberg dazu:
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Last update: 30. März 2002 12:40