Bayer. Staatsregierung verbreitet Lügenmärchen

„Mehr Abtreibungen, weniger Unrechtsbewusstsein“ ist das traurige Ergebnis des geltenden Abtreibungsrechts. Dennoch tut die Politik alles um der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen und das gescheiterte Beratungskonzept als Erfolg darzustellen. So verharmlost Sozial-ministerin Stewens angesichts eines Anstiegs der Abtreibungen in Bayern um 3 % , „dass die Beratung mehr als jeder vierten Frau eine Perspektive für ein Leben mit ihrem Kind eröffnen konnte.“, DT 14.05.05. Sie verschweigt, dass das die niedrigste Erfolgsquote seit Einführung des Gesetzes vor 10 Jahren ist. Aber noch schlimmer, wenige Wochen davor behauptete Ge-sundheitsstaatsekretärin E. Müller, DA 16.02.05:„Mit der Einführung der Beratungspflicht sei es gelungen, den Schutz des ungeborenen Lebens wesentlich zu verbessern.“ Wahrheitswidrig betonte sie „etwa 35 % der Frauen“ haben sich nach einer Beratung für ihr Kind entschieden. Wen wunderts, dass sie dieses Lügenmärchen im DonumVitae Beratungszentrum Schwandorf verbreitete?

Nachprüfbare Fakten sind: Bundesweit schnellte die Zahl der Abtreibungen nach Einführung der Fristenlösung mit Beratungspflicht 1996 um ein Drittel auf 130.899 hoch. Entschieden sich in Bayern im ersten Jahr der Fristenlösung noch 43 % der beratenen Frauen für ihr Kind (das Unrechtsbewusstsein war damals in der Bevölkerung durch die gesetzliche Regelung und das verharmlosen dieses Verbrechens noch nicht ganz zerstört), waren es bereits 1997 nur noch 35 % und mit Ausnahme von 1999 in allen folgenden Jahren unter 30 %. Im Jahr 2003 waren es nur noch 28,5 % der 21.761 beratenen Frauen, die ihr Kind annahmen, 15.563 ließen ihr Kind töten, gegenüber 6285 zehn Jahre davor, i.J.1993. Was veranlasst die Staatssekretärin dies als wesentliche Verbesserung des Lebensschutzes darzustellen? Soll über die staatlich geförderte Selbstausrottung der Bevölkerung hinweggetäuscht werden? „Anteil der unter 18-jährigen schwindet“, heißt es im DA v. 7.4.05. Dennoch tut die Politik nichts um die bereits im Mutterleib lebenden Kinder zu schützen. Müssten verantwortungsbewusste, am Lebens-schutz interessierte Politiker nicht längst dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung und Nachbesserung des Gesetzes nachkommen? Das Nichthandeln von Regierung und Opposition in Deutschland bezeichnete der JVL -Vorsitzende Büchner bei einer Tagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht als „System der geteilten Verantwor-tungslosigkeit“, DT 19.05.05. Warum hält der Staat ein flächendeckendes Tötungsnetz vor, wenn ihm am Lebensschutz der ungeborenen Kinder etwas gelegen ist? Warum finanziert er Abtreibung und warum wird bei ihr die Einkommensgrenze um 30 % höher als bei der normalen Sozialhilfe angesetzt? Warum werden die Einkünfte des Kindsvaters nicht berücksichtigt? „Sozialhilfe zwecks Tötung eines Kindes ist also wesentlich leichter zu beziehen als Sozialhilfe zwecks Geburt und Erziehung eines Kindes.“ (Prof. Manfred Spieker, Lebensforum 2/2004). Ist unser Staat nicht fähig oder willens statt des Abtreibungsnetzwerkes ein Hilfsnetz für Mütter und Familien mit Kindern zu errichten?

zurück

Last update: 15. März 2002 14:58